Typische Konflikte in IT-Projekten
- Funktionen aus dem Angebot fehlen oder arbeiten anders als beschrieben.
- Die Software ist langsam, instabil oder hat Sicherheitslücken.
- Nach einer Migration fehlen Daten oder Schnittstellen funktionieren nicht mehr.
- Der Dienstleister verlangt Nachträge für Leistungen, die aus Ihrer Sicht vereinbart waren.
- Die Dokumentation fehlt, und niemand außer dem Dienstleister kennt das System.
In all diesen Fällen stehen sich zwei Sichtweisen gegenüber. Eine unabhängige technische Prüfung trennt das, was objektiv feststellbar ist, von dem, was Auslegungssache bleibt.
Wie ein Projektgutachten prüft
- Soll: Was wurde vereinbart? Grundlage sind Angebot, Vertrag, Pflichtenheft, Abnahmeprotokolle und die Korrespondenz.
- Ist: Was wurde geliefert? Wir prüfen Funktion, Sicherheit, Leistung, Datenbestand und Dokumentation am System selbst.
- Abgleich: Jede Abweichung wird beschrieben, belegt und technisch eingeordnet – auch gegenüber dem allgemein üblichen Stand der Technik, wo nichts Genaues vereinbart war.
- Aufwand: Was kostet es, die Mängel zu beheben oder das Projekt fertigzustellen?
Ob sich aus den Feststellungen Ansprüche ergeben, beurteilt Ihr Rechtsbeistand. Das Gutachten liefert dafür die technische Grundlage – oft reicht sie schon, um sich mit dem Dienstleister sachlich zu einigen.
Diese Unterlagen sollten Sie sammeln
- Angebot, Auftrag oder Vertrag mit allen Anlagen
- Pflichtenheft, Lastenheft oder Leistungsbeschreibung
- Rechnungen und Nachtragsangebote
- Abnahmeprotokolle, Mängelrügen und die wichtigste E-Mail-Korrespondenz
- Zugänge zum System oder eine Kopie der Installation
Je vollständiger die Unterlagen, desto präziser das Gutachten – und desto geringer der Aufwand. Was fehlt, benennen wir im Gutachten offen.
Was kostet ein Projektgutachten?
Der Aufwand hängt vor allem von der Menge der Unterlagen und der Zahl der Fragen ab. Ein Projektgutachten nach Aktenlage mit rund 80 Seiten Unterlagen und vier Fragen liegt nach unseren Richtwerten bei gut 30 Stunden. Die Richtwerte und Rechenbeispiele finden Sie unter Kosten eines IT-Gutachtens; vor dem Auftrag erhalten Sie immer eine eigene Schätzung.
Häufige Fragen
Muss das Projekt für ein Gutachten abgeschlossen sein?
Nein. Auch ein laufendes oder abgebrochenes Projekt lässt sich begutachten. Oft ist ein früher Blick sogar günstiger, weil sich Fehlentwicklungen noch korrigieren lassen.
Können Sie das Projekt danach übernehmen?
Wenn Sie es wünschen, ja – etwa bei Webseiten, Microsoft 365 oder einer Linux-Migration. Das sagen wir Ihnen vor dem Gutachten offen, damit die Unabhängigkeit nachvollziehbar bleibt.
Ist das Gutachten auch vor Gericht verwendbar?
Es ist ein Privatgutachten in Ihrem Auftrag. Wie es in einem Verfahren gewürdigt wird, entscheidet das Gericht; Ihr Rechtsbeistand berät Sie dazu. Unser Gutachter ist IT-Sachverständiger, nicht öffentlich bestellt und vereidigt.
Projekt prüfen lassen
Schicken Sie uns eine kurze Beschreibung – Sie erhalten eine Einschätzung und eine Kostenschätzung.
Themen
- IT-Gutachten & Beweissicherung
- IT-Gutachten
- Projektgutachten
- Softwaremängel
- Pflichtenheft
