Kosten im Überblick

netto je Stunde
120 €
Abrechnungstakt
¼ Std.
Kostenschätzung
vorab
Fahrtkosten nach Entfernung
km

Richtwerte

Wie sich die Kosten zusammensetzen

Wir kalkulieren jeden Arbeitsschritt nach festen Richtwerten und runden auf Viertelstunden. Die Richtwerte beschreiben den fachlichen Aufwand einer sorgfältigen Begutachtung:

ArbeitsschrittRichtwert
Auftragsklärung, Vorbereitung, Abstimmung1 Stunde
Sichtung und Auswertung der Unterlagen6 Minuten je Seite, mindestens 0,5 Stunden
Ortstermin und Untersuchung vor Orttatsächliche Dauer
Technische Untersuchung und Analyse1,5 Stunden je Frage und 15 Minuten je Feststellung, mindestens 2 Stunden
Ausarbeitung des schriftlichen Gutachtens45 Minuten je Seite, mindestens 2 Stunden
Qualitätssicherung und Endkontrolle10 % der Arbeitszeit, mindestens 0,5 Stunden
Fahrtkostennach Entfernung, in der Kostenschätzung ausgewiesen

Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer. Weicht der Aufwand absehbar deutlich von der Schätzung ab, sprechen wir vorher mit Ihnen.

Rechenbeispiele

Drei Beispiele aus der Praxis

  • Schadensgutachten nach Überspannung

    Ein Server und zwei Arbeitsplätze sind nach einem Gewitter ausgefallen. Fünf Seiten Unterlagen (Schadensmeldung, Fotos, Rechnungen), 1,5 Stunden vor Ort, eine Frage („Ist der Schaden durch Überspannung entstanden?“), vier Feststellungen, Gutachten mit vier Seiten.

    9,5 Stunden – rund 1.140 € netto zuzüglich Fahrtkosten.

  • Bewertung der IT-Infrastruktur vor einer Übernahme

    Ein Betrieb mit zehn Arbeitsplätzen soll übernommen werden. 20 Seiten Unterlagen, vier Stunden Begehung, drei Fragen (Zustand, Sicherheit, Investitionsbedarf), zwölf Feststellungen, Gutachten mit zehn Seiten.

    24,25 Stunden – rund 2.910 € netto zuzüglich Fahrtkosten.

  • Projektgutachten nach Aktenlage

    Eine Software-Einführung ist gescheitert. 80 Seiten Angebot, Pflichtenheft und Korrespondenz, Prüfung über Fernzugang, vier Fragen, 15 Feststellungen, Gutachten mit 14 Seiten.

    32,25 Stunden – rund 3.870 € netto, ohne Fahrtkosten.

    Die Beispiele zeigen die Größenordnung. Ihr Fall kann einfacher oder umfangreicher sein – deshalb erhalten Sie immer eine eigene Schätzung.

Häufige Fragen

FAQ zu den Kosten

Gibt es einen Pauschalpreis?

Nein, weil jeder Fall anders ist. Sie erhalten vorab eine Schätzung auf Basis der Richtwerte; abgerechnet wird der tatsächliche Aufwand mit einer Aufstellung aller Positionen.

Ist die erste Einschätzung kostenlos?

Ja. Ihre Schilderung des Sachverhalts und die Kostenschätzung sind unverbindlich und kostenlos. Kosten entstehen erst mit Ihrem Auftrag.

Übernimmt die Versicherung die Kosten?

Das hängt von Ihrem Vertrag und vom Fall ab. Fragen Sie Ihre Versicherung am besten vorab. Mit der Rechnung erhalten Sie eine Aufstellung, die Sie dort einreichen können.

Warum rechnen Sie nach Seiten und Fragen?

Weil der Aufwand eines Gutachtens vor allem von der Menge der Unterlagen, der Zahl der Fragen und dem Umfang der Ausarbeitung abhängt. So ist die Schätzung für Sie nachvollziehbar.

Rahmen

Privatgutachten mit klaren Grenzen

Ihr IT-Gutachter ist Fachinformatiker für Systemintegration und IT-Sachverständiger, nicht öffentlich bestellt und vereidigt. Wir erstellen Privatgutachten (Parteigutachten) im Auftrag von Unternehmen, Selbstständigen und Privatpersonen. Das Gutachten stellt technische Sachverhalte fest und bewertet sie technisch; rechtliche Fragen beantwortet Ihr Rechtsbeistand. Abgerechnet wird nach Aufwand (120 € netto je Stunde), mit einer Kostenschätzung vor dem Auftrag.

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Kostenschätzung für Ihr Gutachten

Schildern Sie uns den Sachverhalt – Sie erhalten eine Einschätzung und eine Kostenschätzung, bevor ein Auftrag entsteht.