IT-Gutachter · Deutschschweiz
IT-Gutachten in der Schweiz –
sachlich und nachvollziehbar.
Für Unternehmen, Verbände und Organisationen in der Deutschschweiz untersuchen wir IT-Schäden, Datenverluste und strittige IT-Projekte – vor Ort oder nach Aktenlage – und halten das Ergebnis in einem schriftlichen Gutachten fest.
Vor Ort in
- Zürich
- Basel
- Bern
- Luzern
- Winterthur
- Aarau
- Zug
- St. Gallen
Anlässe
Wofür Schweizer Unternehmen ein IT-Gutachten brauchen
- Schaden an der IT: Überspannung, Wasser oder Defekt – Ursache und Umfang für die Versicherung. Schadensgutachten ›
- Datenverlust oder Cyberangriff: Ablauf, betroffene Daten und Wirksamkeit der Datensicherung. Ob eine Meldung an den EDÖB nötig ist, klärt Ihr Rechtsbeistand bzw. Ihre Datenschutzberatung – unsere Feststellungen liefern die technische Grundlage. Gutachten Datenverlust ›
- Übernahme oder Dienstleisterwechsel: Zustand, Risiken und Investitionsbedarf der IT. Bewertung IT-Infrastruktur ›
- Strittiges IT-Projekt: Software, Webseite oder Migration entspricht nicht dem Vereinbarten. Projektgutachten ›
Passend dazu: revDSG & Datenschutz und IT-Beratung Schweiz.
Ablauf
So läuft ein Gutachten für die Schweiz ab
- Anfrage: Sie schildern den Sachverhalt, wir formulieren gemeinsam die Fragen.
- Kostenschätzung: nach unseren offenen Richtwerten, vor jedem Auftrag.
- Untersuchung: Ortstermin in der Deutschschweiz oder Auswertung nach Aktenlage und über Fernzugang.
- Gutachten: Feststellungen, technische Bewertung und die Beantwortung jeder Frage.
Häufige Fragen
FAQ: IT-Gutachten in der Schweiz
Erstellen Sie Gutachten auch für Schweizer Firmen?
Ja. Wir betreuen seit Jahren Kunden in der Deutschschweiz und erstellen Privatgutachten für Unternehmen, Verbände und Privatpersonen.
In welcher Währung rechnen Sie ab?
Wir rechnen in Euro ab, 120 € netto je Stunde. Die Kostenschätzung erhalten Sie vor dem Auftrag.
Kommen Sie für einen Ortstermin in die Schweiz?
Ja, in die Deutschschweiz, unter anderem nach Zürich, Basel, Bern, Luzern und Winterthur. Viele Fragen lassen sich zudem nach Aktenlage beantworten.
Rahmen
Privatgutachten mit klaren Grenzen
Ihr IT-Gutachter ist Fachinformatiker für Systemintegration und IT-Sachverständiger, nicht öffentlich bestellt und vereidigt. Wir erstellen Privatgutachten (Parteigutachten) im Auftrag von Unternehmen, Selbstständigen und Privatpersonen. Das Gutachten stellt technische Sachverhalte fest und bewertet sie technisch; rechtliche Fragen beantwortet Ihr Rechtsbeistand. Abgerechnet wird nach Aufwand (120 € netto je Stunde, Abrechnung in Euro), mit einer Kostenschätzung vor dem Auftrag.
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Schildern Sie uns den Sachverhalt – Sie erhalten eine Einschätzung und eine Kostenschätzung, bevor ein Auftrag entsteht.
