Anlässe

Wofür Schweizer Unternehmen ein IT-Gutachten brauchen

  • Schaden an der IT: Überspannung, Wasser oder Defekt – Ursache und Umfang für die Versicherung. Schadensgutachten ›
  • Datenverlust oder Cyberangriff: Ablauf, betroffene Daten und Wirksamkeit der Datensicherung. Ob eine Meldung an den EDÖB nötig ist, klärt Ihr Rechtsbeistand bzw. Ihre Datenschutzberatung – unsere Feststellungen liefern die technische Grundlage. Gutachten Datenverlust ›
  • Übernahme oder Dienstleisterwechsel: Zustand, Risiken und Investitionsbedarf der IT. Bewertung IT-Infrastruktur ›
  • Strittiges IT-Projekt: Software, Webseite oder Migration entspricht nicht dem Vereinbarten. Projektgutachten ›

Passend dazu: revDSG & Datenschutz und IT-Beratung Schweiz.

Ablauf

So läuft ein Gutachten für die Schweiz ab

  1. Anfrage: Sie schildern den Sachverhalt, wir formulieren gemeinsam die Fragen.
  2. Kostenschätzung: nach unseren offenen Richtwerten, vor jedem Auftrag.
  3. Untersuchung: Ortstermin in der Deutschschweiz oder Auswertung nach Aktenlage und über Fernzugang.
  4. Gutachten: Feststellungen, technische Bewertung und die Beantwortung jeder Frage.

Häufige Fragen

FAQ: IT-Gutachten in der Schweiz

Erstellen Sie Gutachten auch für Schweizer Firmen?

Ja. Wir betreuen seit Jahren Kunden in der Deutschschweiz und erstellen Privatgutachten für Unternehmen, Verbände und Privatpersonen.

In welcher Währung rechnen Sie ab?

Wir rechnen in Euro ab, 120 € netto je Stunde. Die Kostenschätzung erhalten Sie vor dem Auftrag.

Kommen Sie für einen Ortstermin in die Schweiz?

Ja, in die Deutschschweiz, unter anderem nach Zürich, Basel, Bern, Luzern und Winterthur. Viele Fragen lassen sich zudem nach Aktenlage beantworten.

Rahmen

Privatgutachten mit klaren Grenzen

Ihr IT-Gutachter ist Fachinformatiker für Systemintegration und IT-Sachverständiger, nicht öffentlich bestellt und vereidigt. Wir erstellen Privatgutachten (Parteigutachten) im Auftrag von Unternehmen, Selbstständigen und Privatpersonen. Das Gutachten stellt technische Sachverhalte fest und bewertet sie technisch; rechtliche Fragen beantwortet Ihr Rechtsbeistand. Abgerechnet wird nach Aufwand (120 € netto je Stunde, Abrechnung in Euro), mit einer Kostenschätzung vor dem Auftrag.

Alle Gutachten-Arten · Kosten im Detail · Ihr IT-Sachverständiger

IT-Gutachten für die Schweiz anfragen

Schildern Sie uns den Sachverhalt – Sie erhalten eine Einschätzung und eine Kostenschätzung, bevor ein Auftrag entsteht.