Leistungen

Wofür Sie ein IT-Gutachten brauchen

  • Schadensgutachten

    Nach einem Ausfall durch Überspannung, Wasser, Brand oder einen Defekt: Was ist beschädigt, was war die technische Ursache, was kostet die Wiederherstellung? Die Grundlage für die Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung. Mehr zum Schadensgutachten ›

  • Bewertung der IT-Infrastruktur

    Zustand von Servern, Netzwerk, Datensicherung und IT-Sicherheit – vor dem Kauf eines Unternehmens, bei einem Dienstleisterwechsel oder als Grundlage für Investitionsentscheidungen. Mehr zur Bewertung ›

  • Datenverlust und Sicherheitsvorfall

    Wie kam es zum Datenverlust, welche Daten sind betroffen, war die Datensicherung wirksam? Nach einem Angriff sichern wir Spuren und dokumentieren den Ablauf nachvollziehbar. Mehr zu Datenverlust ›

  • Software- und Projektgutachten

    Ein IT-Projekt, eine Software oder eine Webseite entspricht nicht dem Vereinbarten? Wir prüfen den Stand technisch gegen Angebot, Pflichtenheft und Stand der Technik. Mehr zum Projektgutachten ›

Ablauf

So entsteht Ihr Gutachten

  1. Anfrage und Fragestellung: Sie schildern den Sachverhalt; gemeinsam formulieren wir die Fragen, die das Gutachten beantworten soll.
  2. Kostenschätzung: Sie erhalten vorab eine Schätzung des Aufwands nach Stunden – erst mit Ihrer Zustimmung beginnen wir.
  3. Untersuchung: Auswertung von Protokollen, Unterlagen und Datenträgern, bei Bedarf ein Ortstermin bei Ihnen.
  4. Schriftliches Gutachten: Feststellungen, technische Bewertung und die Beantwortung jeder Frage – verständlich formuliert, mit den Grenzen der Aussagen.
  5. Erläuterung: Auf Wunsch besprechen wir das Ergebnis mit Ihnen, Ihrer Versicherung oder Ihrem Rechtsbeistand.

Kosten

Transparente Kosten nach Aufwand

Wir rechnen nach tatsächlichem Aufwand ab: Auftragsklärung, Sichtung der Unterlagen, Ortstermin mit Fahrzeit, Untersuchung, Ausarbeitung und Endkontrolle. Der Stundensatz beträgt 120 € netto; Fahrtkosten berechnen wir nach Kilometern. Vor dem Auftrag erhalten Sie eine Schätzung – weicht der Aufwand absehbar deutlich ab, sprechen wir vorher mit Ihnen.

Mit der Rechnung erhalten Sie eine Aufstellung der Positionen, damit Sie die Kosten zum Beispiel bei Ihrer Versicherung geltend machen können.

Richtwerte je Arbeitsschritt und drei Rechenbeispiele: Was kostet ein IT-Gutachten? ›

Qualifikation

Wer das Gutachten erstellt

Die Gutachten erstellt Giuseppe Marrali, Geschäftsführer der Erdea Solutions UG (haftungsbeschränkt) und Fachinformatiker für Systemintegration mit langjähriger Praxis in Betrieb und Betreuung von Servern, Netzwerken, Datensicherung und Microsoft- wie Linux-Umgebungen.

Wir erstellen Privatgutachten (Parteigutachten) im Auftrag von Unternehmen, Selbstständigen und Privatpersonen. Giuseppe Marrali arbeitet als IT-Gutachter und IT-Sachverständiger, nicht öffentlich bestellt und vereidigt. Das Gutachten stellt technische Sachverhalte fest und bewertet sie technisch; rechtliche Fragen beantwortet Ihr Rechtsbeistand. Für unsere Tätigkeit besteht eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckung bis 500.000 €.

Mehr zur Person und Arbeitsweise: Ihr IT-Sachverständiger. Ortstermine in der Region: IT-Gutachter in Baden-Württemberg und IT-Gutachten in der Schweiz.

Ratgeber: IT-Schaden nach Überspannung richtig dokumentieren, Ransomware – Beweise sichern, IT-Projekt gescheitert?

Verwandte Leistungen: Backup & Datensicherheit, IT-Support & Monitoring, Windows Server.

Häufige Fragen

FAQ zum IT-Gutachten

IT-Gutachter, IT-Sachverständiger – was bedeuten die Bezeichnungen?

„IT-Gutachter“ und „IT-Sachverständiger“ meinen dasselbe: eine Fachperson, die einen IT-Sachverhalt technisch untersucht und schriftlich bewertet. Die Bezeichnungen sind nicht geschützt; entscheidend sind Ausbildung, Praxis und ein nachvollziehbares Gutachten. Davon zu unterscheiden sind Sachverständige mit einer besonderen Bestellung durch eine Kammer. Eine solche Bestellung haben wir nicht – unser Gutachter ist nicht öffentlich bestellt und vereidigt und erstellt Privatgutachten.

Was ist der Unterschied zwischen Privatgutachten und Gerichtsgutachten?

Ein Privatgutachten geben Sie selbst in Auftrag, zum Beispiel für Ihre Versicherung, für Verhandlungen mit einem Dienstleister oder zur Vorbereitung eines Verfahrens. Ein Gerichtsgutachten beauftragt das Gericht. Wir erstellen Privatgutachten.

Akzeptiert meine Versicherung ein Privatgutachten?

Versicherungen verlangen für die Schadensregulierung häufig eine fachliche Feststellung von Ursache und Umfang. Ob sie das Gutachten übernimmt oder einen eigenen Sachverständigen schickt, entscheidet die Versicherung – fragen Sie am besten vorab nach. Unser Gutachten legt die Feststellungen so dar, dass sie nachprüfbar sind.

Wie lange dauert ein Gutachten?

Das hängt vom Umfang ab. Einfache Schadensfeststellungen sind oft in wenigen Tagen fertig; Projektgutachten mit vielen Unterlagen brauchen länger. Den voraussichtlichen Zeitrahmen nennen wir Ihnen mit der Kostenschätzung.

Kommen Sie auch vor Ort?

Ja, in Baden-Württemberg und der Deutschschweiz. Manche Fragen lassen sich auch nach Aktenlage beantworten, etwa anhand von Protokollen, Fotos und Unterlagen.

Sind Sie unabhängig?

Das Gutachten erstellen wir unparteiisch und nach bestem Wissen. Betreuen wir die betroffene IT selbst, sagen wir Ihnen das vorab offen – dann kann ein anderer Gutachter die bessere Wahl sein.

IT-Gutachten anfragen

Schildern Sie uns den Sachverhalt – Sie erhalten eine Einschätzung und eine Kostenschätzung, bevor ein Auftrag entsteht.