IT-Gutachten · Schaden
Schadensgutachten für Ihre IT –
Ursache, Umfang, Kosten.
Nach einem Blitzeinschlag, einem Wasserschaden oder dem Ausfall eines Servers will die Versicherung wissen, was beschädigt ist und warum. Wir stellen den Schaden fest, ermitteln die technische Ursache und beziffern den Aufwand der Wiederherstellung.
Schadensgutachten
- technisch begründet
- Ursache
- nachvollziehbar belegt
- Umfang
- vorab geschätzt
- Kosten
- vor Ort oder nach Aktenlage
- DE & CH
Typische Schäden
- ÜberspannungBlitz, Netzschwankung, defekte USV
- Wasser, Brand, SturzServer, Arbeitsplätze, Netzwerk
- HardwaredefektController, Festplatten, Netzteile
Inhalt
Was das Schadensgutachten enthält
- Bestandsaufnahme der betroffenen Geräte mit Seriennummern, Alter und Zustand
- Feststellungen aus Protokollen, Messungen und der Begutachtung vor Ort
- Technische Bewertung der Ursache – mit der Sicherheit der Aussage
- Abgrenzung von Vorschäden und Verschleiß
- Aufwand und Kosten für Reparatur, Ersatz und Wiederherstellung der Daten
Für Ersatzgeräte und die Wiederherstellung können wir auch ein Angebot erstellen; Ihre Datensicherung prüfen wir dabei auf Wirksamkeit. Ratgeber: IT-Schaden nach Überspannung richtig dokumentieren.
Rahmen
Privatgutachten mit klaren Grenzen
Wir erstellen Privatgutachten im Auftrag von Unternehmen, Selbstständigen und Privatpersonen. Ihr IT-Gutachter ist Fachinformatiker für Systemintegration und IT-Sachverständiger, nicht öffentlich bestellt und vereidigt. Das Gutachten stellt technische Sachverhalte fest und bewertet sie technisch; rechtliche Fragen beantwortet Ihr Rechtsbeistand. Abgerechnet wird nach Aufwand (120 € netto je Stunde), mit einer Kostenschätzung vor dem Auftrag.
Alle Gutachten-Arten und Ablauf · Kosten mit Rechenbeispielen · Ihr IT-Sachverständiger
Häufige Fragen
FAQ zum Schadensgutachten
Soll ich die defekten Geräte aufbewahren?
Ja. Bewahren Sie beschädigte Geräte und Teile bis zur Klärung mit der Versicherung auf und verändern Sie nichts daran. Fotos vom Zustand helfen ebenfalls.
Darf ich den Betrieb schon wiederherstellen?
Notwendige Maßnahmen zur Schadensminderung sind meist erwünscht – stimmen Sie sie aber mit der Versicherung ab und dokumentieren Sie sie. Wir sichern auf Wunsch zuerst den Zustand und stellen dann den Betrieb wieder her.
Schadensgutachten anfragen
Schildern Sie uns den Sachverhalt – Sie erhalten eine Einschätzung und eine Kostenschätzung, bevor ein Auftrag entsteht.
